Ablauf
In einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen zu schildern. Wir besprechen gemeinsam, was Ihre persönliche Zielsetzung und Erwartung sein
wird und ob eine Indikation zur Beratung oder Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie vorliegt. Zwei weitere psychotherapeutische Sprechstunden und zwei sogenannte probatorische
Sitzungen dienen dem Kennenlernen, und der Entscheidung über die gemeinsame Zusammenarbeit. In diesen Sitzungen wird eine Anamnese (ausführliches Gespräch zu Ihrer Symptomatik und Biografie)
erstellt, die als Grundlage für die Therapie und ggf. für die Antragstellung benötigt wird. Darüber hinaus wird bei Antragstellung für eine Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse ein ärzlicher
Konsiliarbericht notwendig, welchen Sie von Ihrem Hausarzt bekommen. Nähere Informationen dazu werden wir ausführlich besprechen.
Als Psychotherapeutin unterliege ich der ärztlichen Schweigepflicht. Ihre Informationen, Daten und die Inhalte unserer Gespräche während des gesamten Therapieverlaufs, werden selbstverständlich
vertraulich behandelt.
Eine Sitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel einmal pro Woche statt. In individuellen Ausnahmefällen können zwei Sitzungen pro Woche, oder z.B. gegen Ende der Therapie auch größere
Zeitabstände vereinbart werden.