Behandlungskosten

Als Psychologische Psychotherapeutin, d.h. mit dem Staatsexamen zur Approbation, bin ich im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) eingetragen und rechne über diese ab. Sie benötigen bei Aufnahme in meiner Praxis lediglich ihre Gesundheitskarte.


Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte:
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen bzw. Beihilfestellen nach ordnungsgemäßer Antragstellung übernommen. Bitte setzen Sie sich vorab mit dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären, und lassen Sie sich die Antragsformulare zusenden.

Die Abrechnung der Psychotherapie richtet sich nach der Gebührenordnung der Ärzte in Verbindung mit der für Psychologische Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).


Selbstzahler:
Das Honorar für jede Sitzung über 50 Minuten entspricht dem Satz für gesetzlich Versicherte.
Die Zahlungen sind beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastung absetzbar.

Gesetzlich Versicherte:
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Leistungen für eine ambulante Psychotherapie. Dazu wird nach den nicht antragspflichtigen probatorischen Sitzungen (bis zu 4 Sitzungen) gemeinsam mit Ihnen ein Antrag gestellt.

Eine ausführliche Aufklärung darüber erfolgt im Erstgespräch.